Auf diesem Wege können ausschließlich Folgerezepte für eine laufende Therapie angefordert werden!
Nach obligater einmaliger Vorlage der KVK am Anfang des Quartals können Sie ausschliesslich Medikamente nur noch via E-Rezept erhalten, alle anderen Rezepte (Privatrezepte, Blutzuckerteststreifen, Krankengymnastik usw.) werden wie bisher in Papierform erstellt. Alle Rezepte können 24 h nach Bestellung via KVK in der Apotheke eingelöst werden, bzw. in der Praxis während der Öffnungszeiten abgeholt werden.